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20.01.2022

Deutlich mehr Termine als früher: Diözese Eichstätt veröffentlicht Firmplan für 2022

Bischof Gregor Maria Hanke bei der Fimung im Dom im Jahr 2019. Foto: Norbert Staudt/pde

Eichstätt. (pde) – Über 120 Firmtermine umfasst der vom Bistum Eichstätt veröffentlichte Firmplan. Die Diözese trägt damit der andauernden Corona-Situation Rechnung und verdoppelt in etwa die Anzahl der Firmgottesdienste, um damit die Gottesdienstgruppen kleiner zu gestalten und die nötigen Abstände einhalten zu können. Wie bereits vor der Pandemie beauftragt Bischof Gregor Maria Hanke erneut eine Reihe von Jugendseelsorgern als Firmspender. Doch auch Mitglieder des Eichstätter Domkapitels und einige Priester sind im Auftrag des Bischofs als Firmspender tätig. Ordentlicher Spender der Firmung ist entsprechend dem Kirchenrecht der Bischof. Ort und Datum der jeweiligen Firmung sowie die Namen der Firmspender sind im offiziellen Firmplan der Diözese unter www.bistum-eichstaett.de/firmplan einsehbar.

Wie bereits in den vergangenen Jahren gehören auch 2022 zum Kreis der Firmspender die Dekanatsjugendseelsorger, der Direktor des diözesanen Zentrums für Berufungspastoral, Christoph Wittmann, und Diözesanjugendseelsorger Clemens Mennicken. Ausgehend von den Ergebnissen der weltweiten Jugendsynode vom Herbst 2018 soll den Jugendlichen in einer Zeit der Weichenstellungen für das Leben eine besondere Begleitung angeboten werden. Wenn es möglich ist, sollen sich daher die Jugendseelsorger in den Tagen vor der eigentlichen Spendung des Sakraments mit den Jugendlichen treffen, diese kennen lernen und Glaubensgespräche führen.

Die Gottesdienste zur Firmspendung werden zu den jeweils dann geltenden Hygienebestimmungen angesichts der Corona-Pandemie gefeiert. Nach derzeitigem Stand haben die Gemeinden vor Ort die Wahl, ob der Gottesdienst nach der sogenannten 3G-Regel abgehalten wird. In diesem Fall müssten alle Gottesdienstbesucher beim Betreten der Kirche nachweisen, ob sie Genesen oder Geimpft sind. Wenn nicht, ist ein gültiger negativer Test vorzulegen. Bei Gottesdiensten nach der 3G-Regel sind keine außergewöhnlichen Abstandsregelungen einzuhalten. Sollte sich die Gemeinde gegen diese Regel entscheiden, so richtet sich die Aufnahmekapazität der Kirche nach den örtlichen Gegebenheiten. Kriterium ist die Einhaltung des notwendigen Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei Personen. In der Regel kann dann nur jede zweite oder dritte Kirchenbank belegt werden.

Im Bistum Eichstätt werden üblicherweise die Kinder der 6. Klassen aller Schulgattungen gefirmt. Die Anmeldung zur Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung erfolgt beim zuständigen Pfarramt. Die Vorbereitung findet sowohl im schulischen Religionsunterricht als auch außerschulisch in den Firmgruppen der Pfarreien statt.

Weitere Informationen zur Firmung unter www.bistum-eichstaett.de/sakramente.